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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.

 

Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt

 

Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner