Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.
Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit