Reisepass (ePass)
Allgemeine Informationen
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.
Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre