Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt, gilt ein Jahr und wird sofort ausgehändigt.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.