Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung bei Umzug
Allgemeine Informationen
Anmeldung und Ummeldung
Der Bürger muss persönlich erscheinen. Bei Familien kann ein Familienmitglied mit Vollmacht die Anmeldung vornehmen. Zur Anmeldung sind mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass + aktuelle Meldebescheinigung
- Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes (Mustervorlage am Ende der Seite)
- Wohnungsgeberbestätigung (Mustervorlage am Ende der Seite)
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird. Zur Abmeldung sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (Mustervorlage am Ende der Seite)
Abmeldung Nebenwohnsitz
Eine Nebenwohnung muss künftig bei der Meldebehörde abgemeldet werden, an der sich der Hauptwohnsitz befindet. Von dort wird dann die Abmeldung an die Meldebehörde der Nebenwohnung übermittelt.