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Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Brandenburgischen Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

 

Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.

 

Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Einwohnermeldeamt vorzulegen und abzugeben.
 

Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

  • bei Antragstellung einer unter 16-jährigen Person: Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten

Notwendige Unterlagen

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Gebühren

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