Personalausweis
Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Brandenburgischen Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Einwohnermeldeamt vorzulegen und abzugeben.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
bei Antragstellung einer unter 16-jährigen Person: Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten